Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 2 AS 1849/14 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung der Gewährung von PKH; Anrechnung von erzieltem Einkommen bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen an eine Bedarfsgemeinschaft (hier Anrechnung von im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bezogenem Arbeitslosengeld I); Berücksichtigung von ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Gewährung von PKH
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 21.08.2014 - S 40 AS 1224/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 2 AS 1849/14 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kurzarbeitergeld …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 2 AS 1849/14
Solches Einkommen liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gesetzes nur vor, wenn tatsächlich Einkünfte unmittelbar im Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit erzielt werden, also die Entgeltkomponente überwiegt (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R, RdNr. 14, zit. nach juris).Für Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise das Krankengeld, soll die Freibetragsregelung demgegenüber auch deshalb nicht gelten, weil die weitere Zielsetzung des Gesetzes, Leistungsberechtigten stärkere Anreize als bislang zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten, auch wenn mit dieser keine bedarfsdeckenden Einnahmen erzielt werden (BT-Drucks 15/5446 S. 1), bei Entgeltersatzleistungen ins Leere geht (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R, RdNr. 18; BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R, RdNr. 18, zit. nach juris).
Unter Umständen kann zwar auch eine Entgeltersatzleistung als Einkommen aus Erwerbstätigkeit angesehen werden, dies erfordert aber, dass der Schwerpunkt dieses Einkommens auf der Funktion "Arbeitsentgelt" liegt, weil - wie etwa beim Kurzarbeitergeld oder bei der Lohnfortzahlung - das Arbeitsverhältnis noch weiter fortbesteht und deshalb die mit dem Freibetrag geschaffene Anreizfunktion, im Beschäftigungsverhältnis zu verbleiben, weiterhin besteht (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 18/11, RdNr. 18 und 19, zit. nach juris).
- BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 2 AS 1849/14
Für Entgeltersatzleistungen, wie beispielsweise das Krankengeld, soll die Freibetragsregelung demgegenüber auch deshalb nicht gelten, weil die weitere Zielsetzung des Gesetzes, Leistungsberechtigten stärkere Anreize als bislang zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bieten, auch wenn mit dieser keine bedarfsdeckenden Einnahmen erzielt werden (BT-Drucks 15/5446 S. 1), bei Entgeltersatzleistungen ins Leere geht (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R, RdNr. 18; BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 18/11 R, RdNr. 18, zit. nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - L 2 AS 788/14 Von den Einnahmen ist gemäß § 11b Abs. 1, Abs. 2 SGB II i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung) ein Betrag in Höhe von 30, 00 Euro abzusetzen, weitere Beträge sind nicht abzuziehen (vgl. zu den Absetzbeträgen bei ALG I auch LSG NRW, Beschluss vom 13.01.2015, L 2 AS 1849/14 B, juris Rn. 6).